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Verkauf | Erläuterung des TRCD-Zuschlags

    Umlage der Kosten für Distributionssysteme (TRCD)

    Ab dem 01. Mai 2023 wird ein TRCD-Zuschlag in Höhe von 12,00 USD pro Flugscheinabschnitt für über GDS (Reisebüros) ausgestellte LATAM-Tickets erhoben, um die Kosten für das Distributionssystem umzulegen. 

    Für alle Länder, außer Brasilien: 

    • Dieser Zuschlag gilt für alle Flugscheine, die für einen LATAM Marketing--Flug ausgestellt werden.
    • Er wird für ausgestellte Tickets mit Präfix-Code von LATAM (oder einer anderen Fluggesellschaft) unabhängig vom Tarif und immer dann erhoben, wenn es sich um einen LA-Marketing-Flug handelt.
    • Die Gebühr wird mit einem Steuercode YR gekennzeichnet. Beispiel:
    • GRU-MIA (LA) + MIA-ATL (DL) → gilt für 1 Gebühr (GRU-MIA Flugscheinabschnitt für LA-Flug)
    • Dieser Zuschlag ist nicht provisionsfähig.
    • Er ist nicht erstattungsfähig (außer im Falle einer Flugverschiebung/Stornierung oder in Ländern mit geltendem Rücktrittsrecht).
    • Bei freiwilligen Neuausstellungen wird ein zusätzlicher Zuschlag berechnet, wenn weitere Flugscheinabschnitte für von LA durchgeführte Flüge hinzugefügt werden. Beispiel: SCL - MIA (1 Gebühr für 1 Flugscheinabschnitt), für eine Neuausstellung als SCL - LIM - MIA wird ein weiterer Zuschlag für den 2. Flugscheinabschnitt erhoben. 

    In Brasilien: 

    • Die Gebühr wird auf jeden ausgestellten Flugscheinabschnitt erhoben.
    • Gilt für LATAM-Tarife und LATAM-Tickets, die in Brasilien ausgestellt werden (unabhängig von der Strecke).
    • Er wird als Q (Zuschlag) für jeden der gebuchten Flugscheinabschnitte in die Tarifkonstruktion einbezogen, wenn es sich um einen LATAM-Tarif handelt. Beispiel:
    • GRU - LA - MIA - DL - ATL → Gilt für 2 Zuschläge (Flugscheinabschnitt GRU MIA für LA-Flug und Flugscheinabschnitt MIA ATL für Delta-Flug)
    • Dieser Zuschlag ist nicht provisionsfähig.
    • Der Zuschlag zur Umlage der Kosten für Distributionssysteme ist erstattungsfähig, wenn die Tarifregeln dies gestatten, wenn Flüge verschoben oder storniert werden oder wenn in einem Land ein Rücktrittsrecht gilt.
    • Bei freiwilligen Neuausstellungen wird ein zusätzlicher Zuschlag berechnet, wenn weitere Flugscheinabschnitte zur Reise hinzugefügt werden. Zum Beispiel: SCL - MIA (1 Zuschlag für 1 Flugscheinabschnitt), für die Neuausstellungen als SCL - LIM - MIA wird ein weiterer Zuschlag für den zweiten Flugscheinabschnitt berechnet.

    1. Wofür wird der Zuschlag (engl. surcharge) erhoben?

    Der Zuschlag wird erhoben, um die Kosten für Distributionssysteme umzulegen. Im Rahmen des derzeitigen Vertrags zwischen LATAM und GDS zahlen wir für die Nutzung dieses Distributionssystems eine Provision. Dies ist bei keinem anderen von uns genutztem Distributionssysteme der Fall. Mit dem TRCD-Zuschlag wird NUR diese Provision weitergegeben. Es ist wichtig zu erwähnen, dass LATAM keine zusätzlichen Einnahmen aus diesem Zuschlag erzielt. 

    2. Für welche Distributionskanäle wird der Zuschlag erhoben?

    Der Zuschlag wird nur im GDS-Kanal für die EDIFACT-Technologie erhoben. Er wird weder für NDC by LATAM noch den DCP/eLATAM-Kanal erhoben.

    3. Wie hoch ist der Zuschlag?

    12,00 USD pro Flugscheinabschnitt und Fluggast. Beispiele zur Berechnung:

    Ticket 1: Santiago nach Antofagasta, einfache Strecke Direktverbindung SCL-ANF = 1 Flugscheinabschnitt = 12,00 USD Zuschlag

    Ticket 2: Santiago nach Miami, Direktverbindung Hin- und Rückflug SCL-MIA, MIA-SCL = 2 Flugscheinabschnitte = 12,00 USD x 2 = 24,00 USD Zuschlag 

    Ticket 3: Santiago nach London, Hin- und Rückflug via GRU SCL-GRU, GRU-LHR, LHR-GRU, GRU-SCL = 4 Flugscheinabschnitte = 12,00 USD x 4 = 48,00 USD ZuschlagGilt nur für Flugscheinabschnitte mit dem Flugcode LA, unabhängig von der Fluggesellschaft, die für den Präfix-Code verwendet wird. 

    4. Gilt der Zuschlag für alle Länder?

    Der TRCD-Zuschlag gilt für jeden Flugscheinabschnitt für jedes bei LATAM gekaufte Flugticket, mit Ausnahme derjenigen, die an den folgenden Verkaufsstellen verkauft werden:

    • China
    • Hongkong
    • Iran
    • Jemen
    • Sudan 

    5. Gibt es Ausnahmen von dieser Regel?

    Manchmal ja, die einzigen Ausnahmen für den TRCD-Zuschlag sind Flugtickets für Babys und Kleinkinder, Gruppenbuchungen (Gruppen, Serien und Negospace) und Tickets, die an oben genannten Verkaufsstellen erworben wurden. Für alle anderen Fluggasttypen, Märkte und Verkaufsstellen wird der TRCD-Zuschlag erhoben, wenn die Flugtickets über den GDS-Kanal mit EDIFACT-Technologie ausgestellt werden. 

    6. Wird der TRCD-Zuschlag in der Tarifaufschlüsselung angezeigt?

    Ja! Die Tarifart, unter der TRCD-Zuschlag erhoben wird, ist YR. Die einzige Ausnahme ist die Verkaufsstelle in Brasilien, dort ist der TRCD-Zuschlag in der Tarifart Q enthalten. 

    7. Wie kann ein Reisebüro diesen Zuschlag vermeiden?

    Reisebüros können den TRCD-Zuschlag vermeiden, indem sie die Flugtickets über die auf NDC by LATAM verfügbaren Kanäle ausstellen. Klicken Sie hier für weitere Informationen. 

    8. Ist der Zuschlag erstattungsfähig?

    Der TRCD-Zuschlag wird nur in den folgenden Fällen erstattet:

    • Unfreiwillige Umbuchungen/Stornierungen: im Falle einer unfreiwilligen Änderung der Reiseroute oder der Stornierung des ursprünglichen Fluges des Fluggastes, wird in dem Fall, dass der Fluggast die Option der Erstattung des Flugscheins wählt, der gezahlte TRCD-Zuschlag in voller Höhe erstattet.
    • Rücktrittsrecht (in Ländern, in denen es gilt).
    • In allen anderen Fällen erstattet LATAM den TRCD-Zuschlag nicht. 

    9. Wird die Höhe des Zuschlags regelmäßig angepasst?

    Der TRCD-Zuschlag wird in regelmäßigen Abständen angepasst, um unsere Kosten für die GDS-Distributionssysteme so genau wie möglich weiterzugeben, Änderungen werden im Voraus mitgeteilt. 

    10. Gilt der Zuschlag pro Buchung oder pro ausgestelltem Ticket?

    Der Zuschlag wird ab dem 1. Mai jedes Mal angezeigt, wenn ein Reisebüro eine Buchung erstellt und bepreist. Er wird jedoch erst bei Ausstellung des Flugtickets berechnet.

    11. Wie wird vorgegangen, wenn das Reisebüro ein GDS-Ticket neu ausstellt, das ab dem 1. Mai ausgestellt wurde?

    Wird ein Zuschlag erhoben?Der Zuschlag wird auf die Ausstellung erhoben. Wenn ein Reisebüro ein Flugticket neu ausstellt, auf das der Zuschlag angewendet wurde, und sich die Anzahl der Flugscheinabschnitte nicht ändert, wird der Zuschlag nicht erneut berechnet. Werden jedoch bei einer freiwilligen Änderung des ursprünglichen Flugtickets Streckenabschnitte hinzugefügt, so wird der Zuschlag für die zusätzlichen Flugscheinabschnitte erhoben.
     
    12. Wie wird vorgegangen, wenn das Reisebüro das Flugticket vor dem 1. Mai im GDS ausstellt und es nach diesem Datum erneut ausstellt?

    Buchungen, die vor dem 1. Mai 2023 ausgestellt wurden, sind von dem Zuschlag befreit, es sei denn, es werden Änderungen vorgenommen, die eine erneute Exchange-Ausstellung beinhalten (Änderungen des 1. Flugscheinabschnitts).

    13. Gilt der Zuschlag nur für LATAM-Flüge?

    YR bzw. Q (Brasilien) wird auf alle LA-Flugscheinabschnitte (darunter auch Marketing-Flüge) erhoben, unabhängig vom Präfix-Code.  

    14. Gilt der Zuschlag nur für Ticketausstellungen mit LATAM-Präfix-Code?

    Für einen LATAM-Marketing-Flugscheinabschnitt wird der Zuschlag unabhängig vom Präfix-Code berechnet.