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Verkauf | Nachbelastung (ADM)

    Die Debit Memos der Fluglinien spiegeln in keiner Weise die Meinung oder Richtlinien der Verwaltung von BSPlink oder IATA wider. Die Inhalte dieser
    Dokumente werden zum Nutzen der BSPlink-Anwender von der darin genannten Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt. IATA übernimmt keinerlei Verantwortung für jegliche Falschaussagen oder Fehlinformationen sowie für den Inhalt oder die Datennutzung in diesen Dokumenten.

    Um unsere Reiseveranstalter über das ADM-Verfahren zu informieren, möchten wir auf Folgendes hinweisen: 

    • Die ADM-Richtlinien von LATAM richten sich nach den IATA-Resolutionen 850m und 890 im Falle von Rückbuchungen (Chargeback).   
    • LATAM kann für jede Art von Regelwidrigkeit, Nichterfüllung oder Fehler ADMs ausstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Vorschriften für erhobene Gebühren, Buchungsrichtlinien, Ausstellung, Neuausstellung oder Rückerstattung, Steuerberechnung, Ausverkauf, notwendige Felder bei der Ausstellung, Steuern und anfallende Gebühren.
    • LATAM kann zu den ADMs Verwaltungsgebühren hinzufügen, die mit der ADM-Ausstellung oder der Art der Regelwidrigkeit zu tun haben. Diese Gebühren sind nicht rückerstattungsfähig.
    • Der von LATAM festgesetzte Mindestbetrag für ADMs beträgt 5 USD bzw. der entsprechende Betrag in der Landeswährung und kann in wiederkehrenden Fällen von Regelwidrigkeiten angepasst werden 
    • Die ADMs, die wegen Nichterfüllung der Vorschriften für erhobene Gebühren zustande kommen, werden über den Betrag der Differenz ausgestellt,die zwischen der erhobenen Gebühr und dem am Ausstellungstag verfügbaren Tarif besteht.
    • In den Vereinigten Staaten ist Memo Manager der einzige Kanal, auf dem LATAM Dispute akzeptieren wird, da ADM ausgelastet ist. Dazu ist folgendes zu betrachten:
      • Falls bezüglich des Disputs eine Erläuterung notwendig ist, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Agenturen SupportTeam in Verbindung. Falls Sie einer Antwort bedürfen, kann diese durch Memo Manager erteilt werden.
      • Die Administratoren von LATAM Konten akzeptieren keine ADM Dispute mehr.
      • Die Agentur wird bis zu 2 Interaktionen in Memo Manager zum Disput haben.
      • Die Agentur hat eine vollständige und klare Erläuterung mit einzubeziehen und sämtliche relevanten Unterlagen beizufügen (z.B.: Kopie des Verzichtcodes, Kopie der E-Mail mit dem Tourcode, Kopie des Provisionsvertrags, betroffener Flug, usw.)
    • Bitte beachten Sie, dass der LATAM Airpass (SAA): ein privates Tarifprodukt für nicht südamerikanische Passagiere ist, für das kein internationales LATAM Ticket erforderlich ist, außer für einige POS und Klassen. Für weitere Details zu den Bestimmungen, LATAM Airpass (SAA) überprüfen. Sie bitte den Account Code direkt auf Ihrem Vertriebssystem: SAA.

     

    Für die POS oder Klassen, die ein internationales LATAM-Ticket benötigen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    • Im Feld "Vermerk/Einschränkungen" der LATAM Airpass (SAA) Ticketausgabe muss die korrekte Long Haul [Langstrecken] LATAM Ticketnummer angegeben werden. Beispiel: NONEND NONREF CHG FEE APPLIES CONX 0451233089775. Daher wird die Einfügung der Long Haul [Langstrecken] LATAM Ticketnummer als Unregelmäßigkeit betrachtet, wenn sie weggelassen oder falsch eingefügt wird.
    • Bei kombinierten Tickets: Wenn die Reiseroute des Passagiers mehrere Abschnitte umfasst und kombinierte Tickets vorhanden sind, reicht es aus, das erste Ticket auf dem Vermerk zu platzieren, selbst wenn sich die südamerikanische Ankunfts- oder Abflugstrecke auf dem nächsten kombinierten Ticket befindet.
    • Reservierungen mit mehr als einem Passagier: Bei Reservierungen mit mehr als einem Passagier darf in das Feld "Vermerke / Einschränkungen" jedes LATAM Airpass (SAA) -Tickets die Reihenfolge der Tickets des Passagiers eingetragen werden, die das Segment der Ankunft oder Abfahrt enthält Südamerika. Beispiel: NONEND NONREF CHG FEE APPLIES CONX 0453030357961-64.

     

    ADM ist fällig bezüglich 40% der jeweiligen mit dem LATAM Airpass (SAA) ausgestellten Strecken. Sollte die Agentur die Forderung als irregulär in Zweifel ziehen, kann eines der beiden nachstehenden Szenarien eintreten:

    1. Die Agentur ist nicht in der Lage zu beweisen, dass die Provision des Langstreckentickets auf einen Fehler zurückging, weshalb der Disput zurückgewiesen wird.
    2. Die Agentur ist in der Lage zu beweisen, dass die Nichteinbeziehung des Tickets auf einen Unterlassungsfehler zurückging, weshalb 85% des ADM Wertes zurückfließen, um die entsprechenden Verwaltungsgebühren in Bezug auf die jeweilige Irregularität zu decken.
    • Die ADMs, die wegen Nichterfüllung der Richtlinien, Nichtausfüllen notwendiger Felder, Gebühren,Steuern und Stornogebühr zustande kommen, werden in Beträgen ausgestellt, die dem Betrag des nichterfüllten Bereichs entsprechen. 
    • Die Verteilung von ADMs wird über die offenen Kanäle realisiert, die dem Unternehmen in jedem Markt zur Verfügung stehen. Das können BSPlink, E-Mail oder andere verfügbare Kanäle sein.

     

    Zum Einspruch (dispute) gegen ADMs ist folgendes zu beachten:    

    • Die Einsprüche werden über die offenen Kanäle realisiert, die dem Unternehmen in jedem Markt zur Verfügung stehen. Das können BSPlink (sofern diese Funktionalität zur Verfügung steht), E-Mail oder andere verfügbare Kanäle sein.
    • Die Fristen für ADM-Einsprüche werden in den zuvor genannten IATA-Resolutionen aufgeführt. Ungeachtet dessen akzeptiert LATAM die Überprüfung eines gezahlten ADMs, wenn der Antrag innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach dem Rechnungsstellungsdatum gestellt wird. Nach Ablauf dieser Frist werden die Anträge zur Überprüfung  von ADMs nicht akzeptiert und der Fall  gilt als abgeschlossen. 
    • Die Einsprüche müssen die Dokumentation einbeziehen, die für die Überprüfung des jeweiligen Falls notwendig ist. 
    • LATAM behält sich das Recht vor, die Ausstellungserlaubnis zurückzuziehen, wenn bei der entsprechenden Abrechnung nicht gezahlte ADMs vorliegen.

     

    Die Fristen für die Vereinigten Staaten sind wie folgt:

    • Tag 1: ADM Ausstellung in ARC (Memo Manager)
    • Tag 21: Fristablauf zur Anfechtung des ADM durch die Agentur. Erfolgt kein Disput, geht LATAM davon aus, dass die Agentur die Gebühr akzeptiert und bis zum Tag 89 zur Zahlungsüberweisung Zeit hat.
    • Tag 42: Ende der Frist, in der LATAM auf jeglichen Disput durch Memo Manager antwortet. Wird keine Antwort erhalten, hat LATAM den Disput der Agentur akzeptiert.
    • Tag 63: Falls LATAM den Disput abweist, hat die Agentur eine zweite und letzte Möglichkeit zum Disput. Wird keine Antwort erhalten, geht LATAM davon aus, dass die Agentur die Gebühr akzeptiert.
    • Tag 84: Ende der Frist, in der LATAM auf den zweiten Disput antwortet. Wird keine Antwort erhalten, hat LATAM den Disput der Agentur angenommen.
    • Tag 90: Ablauf der Zahlungsfrist und Löschung der ADM. Hat LATAM die Zahlung nicht erhalten, verliert die Agentur die Berechtigung zur Ausstellung von LATAM Einzahlungsscheinen, bis der ausstehende Schuldbetrag beglichen wird. 

    Diese Richtlinien gelten für alle Märkte, außer für Käufe, die in Brasilien getätigt wurden. 

    Mit den ADMs verbundene Verwaltungsgebühren

    Verwaltungsgebühren in lokaler Währung für in den folgenden Ländern des amerikanischen Kontinents generierte ADMs:

    Point of Sale (POS)

    Verwaltungsgebühr in lokaler Währung

    Bolivien (BO)

    170 BOB / 25 USD

    Costa Rica (CR)

    12.000 CRC

    Mexiko (MX)

    300 MXN

    Peru (PE)

    25 USD

    Uruguay (UY)

    25 USD

     

     

    Verwaltungsgebühren in lokaler Währung für generierte ADMs in den folgenden Ländern Europas, des Nahen Ostens und Afrikas:

    Point of Sale (POS)

    Verwaltungsgebühr in lokaler Währung

    Vereinigte Arabische Emirate (AE)

    100 AED

    Österreich (AT)

    20 EUR

    Belgien (BE)

    20 EUR

    Bulgarien (BG)

    40 BGN

    Bahrain (BH)

    10 BHD

    Zypern (CY)

    20 EUR

    Tschechische Republik (CZ)

    500 CZK

    Schweiz (CH)

    25 CHF

    Deutschland (DE)

    10 EUR

    Dänemark (DK)

    150 DKK

    Estland (EE)

    20 EUR

    Ägypten (EG)

    180 EGP

    Spanien (ES)

    20 EUR

    Finnland (FI)

    20 EUR

    Frankreich (FR)

    15 EUR

    Großbritannien (GB)

    25 GBP

    Griechenland (GR)

    20 EUR

    Kroatien (HR)

    150 HRK

    Ungarn (HU)

    6,000 HUF

    Irland (IE)

    25 EUR

    Israel (IL)

    25 USD

    Island (IS)

    3000 ISK

    Italien (IT)

    25 EUR

    Jordanien (JO)

    20 JOD

    Libanon (LB)

    25 USD

    Litauen (LT)

    20 EUR

    Lettland (LV)

    20 EUR

    Niederlande (NL)

    20 EUR

    Norwegen (NO)

    150 NOK

    Oman (OM)

    10 OMR

    Polen (PL)

    80 PLN

    Portugal (PT)

    20 EUR

    Katar (QA)

    100 QAR

    Rumänien (RO)

    90 RON

    Russland (RU)

    800 RUB

    Schweden (SE)

    175 SEK

    Slowakei (SK)

    20 EUR

    Türkei (TR)

    50 TRY

    Südafrika (ZA)

    250 ZAR

     

    Verwaltungsgebühren in lokaler Währung für in den folgenden Ländern Asiens und Ozeaniens generierte ADMs:

    Point of Sale (POS)

    Verwaltungsgebühr in lokaler Währung

    Australien (AU)

    20 AUD

    Philippinen

    900 PHP

    Hong-Kong (HK)

    150 HKD

    Indien (IN)

    1200 INR

    Indonesien (ID-II)

    230 IDR

    Japan (JP)

    2.000 JPY

    Südkorea (KR)

    21.000 KRW

    Malaysien (MY)

    60 MYR

    Neuseeland (NZ)

    25 NZD

    Französisch-Polynesien (PF)

    1700 XPF

    Singapur (SG)

    25 SGD

    Thailand (TH)

    650 THB

    Taiwan (TW)

    600 TWD

     

    • Die Verwaltungsgebühr ist nicht rückerstattungsfähig, außer in den Fällen, in denen dem Widerspruch der Agentur aufgrund eines LATAM zuzuschreibenden Fehlers stattgegeben wird.     
    • In Ländern, in denen Steuern auf den Verkauf (IGV usw.) erhoben werden, ist der Steuerbetrag im angegebenen FEE-Betrag enthalten.   
    • Auslassungen von Informationen bei der Ausstellung von EMDs oder Tickets, die folglich ADMs generieren, werden mit der Verwaltungsgebühr belegt, auch wenn der für die Regelwidrigkeit erhobene Betrag später bestritten wird. Dies hat zur Folge, dass selbst bei Rücknahme der ADM die Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt wird.

    Zielsetzung

    Nachfolgend wird das Verfahren festgelegt, dass die LATAM für die Nutzung von Kreditkarten von Agenturen ohne Einwilligung anwendet. Dieses Verfahren gilt für alle Gesellschaften der LATAM Airlines Group (nachfolgend zusammenfassend als „LATAM“ bezeichnet). In diesem Sinne fasst LATAM die Gesellschaften LATAM Airlines Group S. A. („LA“) und die ihr angeschlossenen Carrier zusammen, das heißt, Aerovías de Integración Regional, Aires S. A. („4C“), Latam Airlines Perú S. A. („LP“), LATAM-AIRLINES ECUADOR („XL“), Lan Argentina S. A. („4M“) und Tam Linhas Aereas S. A. („JJ“).

    Geltungsbereich

    Das vorliegende Verfahren gilt für die aufgeführten Gesellschaften von LATAM.

    Bezug

    Die durch die IATA erstellte Resolution 890, durch die der Verkauf mit Kreditkarten von Kunden geregelt wird (die „IATA Resolution 890“), bildet die Grundlage für die Aufstellung und Anwendung des beschriebenen Verfahrens.

    Ausführung

    Die Zahlung durch Kreditkarten von Inhabern von Reiseagenturen und/oder Geschäftsführern und durch sonstige Kredikarten von Reiseagenturen dürfen nur dann angewendet werden, wenn zuvor dafür eine ausdrückliche und schriftliche Zustimmung durch LATAM eingeholt wurde. 

    Sämtliche weiter unten festgelegten Bestimmungen der IATA Resolution 890 gelten für das hier festgelegte Verfahren. Unbeschadet des Vorstehenden wird hier durch LATAM nicht die gesamte Resolution wiedergegeben, sondern nur der für dieses Dokument relevante und anwendbare Absatz.

    IATA Resolution 890, Abschnitt 3.4 zur Annahme von Kundenkarten.

    „3.4 Durch die vorliegende Resolution wird die Genehmigung zur Annahme nur einer Kreditkarte eines Kunden erteilt, wenn der Handelsvertrag zur Annahme von Kreditkarten des Mitglieds/der Fluggesellschaft für den Erhalt der Bezahlung für den Verkauf einer Flugbeförderung von Passagieren und der Zusatzleistungen genutzt wird. Der Reisevermittler darf keine andere Kreditkarte oder Zahlungsweise akzeptieren als die, die der Handelsvertrag zur Annahme von Kreditkarten des Mitglieds/der Luftfahrtgesellschaft vorsieht; dies gilt auch für jede auf den Namen des Reisevermittlers oder den einer durch ihn zur Handlung bevollmächtigten Person ausgestellte Karte, außer in den Fällen, in denen dies durch das besagte Mitglied/die Fluggesellschaft ausdrücklich genehmigt worden ist. Für jede Nichterfüllung der Vorgaben des vorliegenden Absatzes 3.4 ist der Reisevermittler dem jeweiligen Mitglied/der Fluggesellschaft gegenüber vollständig und ausschließlich verantwortlich.“

    Damit derartige Unregelmäßigkeiten nicht vorkommen, wird Folgendes empfohlen:

    • Keine Änderung der Kreditkarte, die der Kunde ursprünglich zur Durchführung der Zahlungen benutzt hat.
    • Falls eine Ausnahme oder Genehmigung erforderlich ist, muss die ausdrückliche Genehmigung von LATAM zur Kartennutzung eingeholt werden. Die Anfrage kann je nach Ermessen akzeptiert oder abgelehnt werden.
    • Ausnahmen können durch LATAM in allgemein oder als gesondert genehmigt werden.
    • Die Genehmigung allgemeingültiger Ausnahmen wird erteilt, wenn das durch die Agentur alternativ beantragte Zahlungsmittel Kosten in gleicher oder niedriger Höhe als das Zahlungsmittel von LATAM verursacht. Auf der anderen Seite erfolgt die Genehmigung spezifischer Ausnahmen nach einer durch LATAM im jeweiligen Einzelfall vorgenommenen Abwägung.

     

    Folgen der Prüfung:

    Sollte LATAM die vorstehend beschriebene Regelwidrigkeit feststellen, können der jeweiligen Reiseagentur Forderungen oder Agent Debit Memos („ADMs“) in Höhe von 2% des mit der Kreditkarte bezahlten Betrags auferlegt werden.

    In Ländern, in denen entsprechende Forderungen im Widerspruch zum nationalen geltenden Recht stehen, sind Reiseagenturen von der Zahlung von Forderungen ausgeschlossen.

    Kolumbien und Brasilien sind freigestellt von der Bezahlung der bezeichneten Strafen bzw. ADMs.