- Die Änderung muss VOR Abflug des ursprünglichen Fluges erfolgen, andernfalls gelten alle Tarifbestimmungen.
- Es sei berücksichtigt, dass für jegliche Datumsänderung, die zur Änderung in der "Art von Passagier" führt (z.B.: von INF zu CHD), Tarifunterschiede berechnet werden.
- Jeglicher kabinen-bezogener Schutz (vom Tarifunterschied freigestellt) auf LATAM Flügen erfordert eine Reservierung auf dem neuen LATAM Flug in der ursprünglichen Klasse des Tickets bzw. in der niedrigsten verfügbaren Klasse der gleichen Kabine (falls die ursprüngliche nicht verfügbar ist) und bei der unfreiwilligen Neuausstellung, muss die ursprüngliche Farefbasis und originaler Tarifaufbau beibehaltet werden. Es ist also nicht nötig, sich mit der Agenturenbetreuung zur Anforderung der ursprünglichen Klasse in Verbindung zu setzen.
- Die mit dem Ticket verbundenen Zusatzleistungen (Ancillaries) können geändert und/oder zurückerstattet werden, je nachdem, welches Verfahren auf das Ticket angewendet wurde.
- Um festzustellen, ob der Flug betroffen wurde oder nicht, siehe die PNR Historie.
- Passagiere, deren Flug nicht betroffen wurde jedoch positiv auf COVID19 getestet wurden, können ohne Gebühr, jedoch gegebenenfalls mit Tarifunterschied, auf ein neues Datum umbuchen. Beantragen Sie die Freistellung in LATAM Trade > Portal Privado mit einer Kopie des Tests
Um Ihnen die Arbeit mit unseren COVID-19 Richtlinien zu erleichtern und Ihnen unsere Strategie der Flexibilisierung von Tarifen sowie weiterer wichtige Aspekte in Bezug auf die Anwendung und Gültigkeit zu verdeutlichen, empfehlen wir Ihnen folgende links auf unsere Agenturseite LATAM TRADE:
Passagiere mit betroffenen Flügen
Passagiere mit nicht betroffenen Flügen (außer Brasilien)
FARES - LATAM erweitert Tarifflexibilität
Zusätzlich fügen wir Übersichtstabellen mit den folgenden Flexibilitäten hinzu:
Betroffene Flüge:
Ausstellungsdatum |
Beliebiges Datum |
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Gecancelte / umgebuchte Flüge |
Vom 01. März 2020 bis 31. Oktober 2021 |
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Umbuchungsgebühr |
N/A |
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Tarifunterschied |
Gebührenfrei falls Art von Passagier, Abflugs- /Zielort und Kabine ohne Änderung. |
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Vermerk |
COVID19 |
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Rückerstattung |
Vollständig |
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Änderung des Abflugs- /Zielortes |
TARIFUNTERSCHIED BERECHNEN* Ausgenommen auf Strecken mit Änderung auf einen nahen Flughafen (siehe Schutz für Passagiere) |
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Verlängerung der Gültigkeit zur Neuausstellung |
Für nicht benutzte Tickets: für Tickets mit ursprünglichem Reisebeginn zwischen 01. März 2020 und 31. Dezember 2020 kann die Änderung bis 31. Dezember 2021 entsprechend der Verfügbarkeit des Systems vorgenommen werden. Für Tickets außerhalb dieses Zeitraums bis zu 12 Monate ab dem ursprünglichen Reiseantritts-datum.
Passagiere am Zielort (bei angetretener Reise): die aufgrund des eingeschränkten Betriebs keinen Schutzmöglichkeit haben, um die maximale Aufenthaltsdauer ihres Tarifs zu erfüllen, können ihren Flug bis zu 12 Monate ab dem Reiseantrittsdatum (gemäß den bekannt gegebenen Bedinungen) umbuchen, selbst wenn diese Änderung über die maximale Aufenthaltsdauer des Tarifs hinausgeht. |
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Gültigkeit zur Rückerstattung |
12 Monate ab dem ursprünglichen Reiseantrittsdatum. |
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Bemerkungen |
WICHTIGER HINWEIS: Als umgebucht gelten Flüge mit Vorverlegungen ab 16 Minuten bzw. Verspätungen ab 31 Minuten. |
Nicht betroffene Flüge (außer Brasilien):
Datum der Ausstellung |
Ausgestellt bis 30. April 2021 |
Vom 01. Mai 2021 bis 30. Juni 2021 |
Ursprünglicher Flug
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Vom 1. März 2020 bis 30. April 2021 |
Vom 01. Mai 2021 an |
Strafgebühr für die Neuausstellung
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N/A |
N/A Wenn die Änderung vor der Abflugzeit vorgenommen wird |
Unterschied im Tarif
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Vorbehaltlich der Tarifdifferenz* Überprüfen Sie die Ausnahmen im Abschnitt Anmerkungen |
Vorbehaltlich der Tarifdifferenz* Überprüfen Sie die Ausnahmen im Abschnitt Anmerkungen |
Bestätigungsfeld |
WVDCOVID |
N/A |
Rückerstattung |
Vorbehaltlich der Tarifbestimmungen, gemäß den in jedem Land festgelegten Verfahren und Bedingungen |
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Änderung des Ausgangs-/Zielorts |
Vorbehaltlich der Tarifdifferenz
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Ticketgültigkeit |
- Für UNBENUTZTE Tickets bis zu 12 Monate ab dem ursprünglichen Abreisedatum. Für TEILWEISE GEBRAUCHTE Tickets, vorbehaltlich der maximalen Aufenthaltsdauer des Tarifs. Für Tickets mit dem ursprünglichen Abflugdatum zwischen dem 01. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 kann die Änderung jedoch je nach Verfügbarkeit des GDS bis zum 31. Dezember 2021 erfolgen - Passagiere, die sich am Zielort befinden (Reise wurde teilweise zurückgelegt) und die aufgrund der Betriebseinschränkung nicht die Schutzoption haben, die maximale Aufenthaltsdauer ihres Tarifs einzuhalten, können ihren Flug bis zu 12 Monate nach dem umbuchen Abreisedatum (gemäß den angegebenen Bedingungen), auch wenn diese Änderung die maximale Aufenthaltsdauer des Tarifs überschreitet. |
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Anmerkungen |
- Flugscheine, die zwischen dem 20. Mai 2020 und dem 31. Juli 2020 ausgestellt wurden und ab dem 20. Mai 2020 fliegen, sind für EINEN kostenlosen Umtausch als unfreiwillige Neuausstellung zugelassen (unter Beibehaltung desselben Abflugortes, Zielortes, derselben Kabine und derselben Fluggastart sowie derselben Tarifbasis). - Flugscheine, die zwischen dem 1. August 2020 und dem 30. September 2020 ausgestellt wurden und einen Rückflug bis zum 30. November 2020 vorsehen, behalten ihre kostenlose Umtauschoption durch eine unfreiwillige Neuausstellung für einen Flug im Mai 2021 (unter Beibehaltung desselben Abflugortes, Zielortes, derselben Kabine und Art des Fluggastes sowie derselben Tarifbasis). |
Betrachtungen: